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APA Lichtblick
                            
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Das Arbeitszeugnis

Was gut klingt, muss nichts heißen

Auf den ersten Blick schien die Beurteilung durchaus wohlmeinend: „Für die Belange der Belegschaft bewies er stets Einfühlungsvermögen“, stand da im Arbeitszeugnis eines leitenden Angestellten. Doch Eingeweihte lesen daraus: „Er suchte Sexkontakte im Betrieb“.

Auch wenn ein Zeugnis noch so vor Freundlichkeit strotzt: Die Wahrheit liegt oft zwischen den Zeilen.
 
Unverdächtige Beschreibungen entpuppen sich als verborgene Warnungen. Danach heißt „Er war ein gewissenhafter Mitarbeiter“ nicht mehr als „Er war zur Stelle, wenn man ihn brauchte, aber nicht immer brauchbar.“ Wer durch seine Geselligkeit „zur Verbesserung des Betriebsklimas beitrug“, hatte vielleicht Alkoholprobleme. Und wer „im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter galt“, kam im Klartext nicht mit den Vorgesetzten zurecht.
 
Ein weiteres Beispiel: „Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt“, ist nicht mehr als befriedigend. Erst das hinzugefügte Wort „stets“ macht aus diesem Satz eine gute Bewertung. Manchmal entscheidet auch die bloße Reihenfolge, über Top oder Flop: „Sein Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich“ gilt lediglich als Durchschnitt, weil die Vorgesetzten erst an zweiter Stelle genannt werden.
 
Selbst das Weglassen bestimmter Verhaltensbeschreibungen kann vernichtend sein: Wird bei einer Kassiererin nichts über ihre Ehrlichkeit gesagt, wird sie so schnell nicht mehr an einer Kasse sitzen.
 
Andere Länder, andere Sitten: Wird ein Arbeitszeugnis einfach in eine andere Sprache übersetzt, ohne dass der Zeugnisschreiber weiß, worauf es jenseits deutscher Grenzen ankommt, kann das für den Bewerber schlecht ausgehen. Länderspezifische Hilfe in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) gibt es deshalb bei
www.zeugnis-profi.de. Die Mitarbeiter von Global Understanding (www.arbeitszeugnisse.de) überprüfen, ob die deutschsprachigen Unterlagen im Ausland zum Karrierekiller werden, und überarbeiten sie nach Wunsch.

Versteckte Wahrheiten

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat ein Recht auf die „faire“ und „objektive Beurteilung“ seiner Leistungen in Form eines Arbeitszeugnisses. Das legt das Bürgerliche Gesetzbuch fest. Negative Formulierungen sind dabei unzulässig – so haben mehrere Gerichte entschieden.

Wen wundert es da, dass die Personalchefs eine „Geheimsprache“ entwickelt haben, mit der sie ungünstige Beurteilungen möglichst positiv klingen lassen. Auch wenn der Chef das Zeugnis in bester Absicht schreibt, kann die Sache für den Mitarbeiter übel ausgehen. Dann nämlich, wenn der Vorgesetzte mit den Feinheiten der Zeugnissprache nicht vertraut ist. Im ehrlichen Glauben, dem Arbeitnehmer gute Leistungen zu attestieren, kann die Wahl einer bestimmten Formulierung von anderen Arbeitgebern als ein eindeutig negatives Werturteil verstanden werden.

Ob Sie Ihre letzte Beurteilung überprüfen wollen oder Ihr Vorgesetzter Sie bittet, das Zeugnis selbst zu entwerfen 

– hier finden Sie die Übersetzung der gängigsten Formulierungen:

Fachwissen & Anwendung

Entspricht sehr gut den Anforderungen

Frau/Herr besitzt ein hervorragendes, jederzeit verfügbares Fachwissen
und löste durch ihre/seine sehr sichere Anwendung selbst schwierigste Aufgaben.

Entspricht gut den Anforderungen

Frau/Herr verfügte über ein abgesichertes, erprobtes Fachwissen
und löste durch seine sichere Anwendung auch schwierige Aufgaben.

Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen

Frau/Herr verfügte über das erforderliche Fachwissen
und setzte es Erfolg versprechend ein.

Entspricht nicht den Anforderungen

Frau/Herr verfügte über Fachwissen
und setzte es ein.


Initiative & Aktivität

Entspricht sehr gut den Anforderungen

Sie/er hatte immer wieder ausgezeichnete Ideen, gab wertvolle Anregungen
ergriff selbstständig alle erforderlichen Maßnahmen und führte sie entschlossen durch.

Entspricht gut den Anforderungen

Sie/er hatte oft gute Ideen, gab weiterführende Anregungen
ging alle Aufgaben tatkräftig an und handelte selbstständig.

Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen

Sie/er gab gelegentlich eigene Anregungen
übernahm die ihr/ihm übertragenen Aufgaben und führte sie aus.

Entspricht nicht den Anforderungen

Sie/er übernahm die ihr/ihm übertragenen Aufgaben
und führte sie unter Anleitung aus.


Ausdauer & Belastbarkeit

Entspricht sehr gut den Anforderungen

Wir haben sie/ihn als eine/n ausdauernde/n und außergewöhnlich belastbare/n Mitarbeiter/in kennen gelernt, die/der auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen alle Aufgaben bewältigte.

Entspricht gut den Anforderungen

Wir haben sie/ihn als eine/n ausdauernde/n und gut belastbare/n Mitarbeiter/in kennen gelernt,
die/der und auch unter Termindruck ihre/seine Aufgaben bewältigte.

Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen

Wir haben sie/ihn als eine/n Mitarbeiter/in kennen gelernt,
die ihre/der seine Aufgaben erfüllend den Anforderungen gewachsen war.

Entspricht nicht den Anforderungen

Wir haben sie/ihn als eine/n Mitarbeiter/in kennen gelernt,
die ihre/der seine Aufgaben im Allgemeinen erfüllte und den normalen Anforderungen gewachsen war.


Fleiß & Sorgfalt

Entspricht sehr gut den Anforderungen

Anhaltenden Fleiß verband Frau/Herr mit unverkennbarer Freude an ihrer/seiner Tätigkeit. 
Sie/er arbeitete sehr genau und gründlich und äußerst gewissenhaft.

Entspricht gut den Anforderungen

Fleiß verband Frau/Herr mit Freude an ihrer/seiner Tätigkeit.
Sie/er arbeitete gründlich, gewissenhaft und sorgfältig.

Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen

Frau/Herr zeigte einen zufrieden stellenden Fleiß.
Sie/er war ordentlich und handelte mit Sorgfalt.

Entspricht nicht den Anforderungen

Frau/Herr zeigte mitunter Fleiß
und bemühte sich um Sorgfalt.


Arbeitsweise & Leistungsstand

Entspricht sehr gut den Anforderungen

Durch ihre/seine sehr zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er auch in Ausnahmesituationen eine voll(st) zufrieden stellende Leistung

Entspricht gut den Anforderungen

Durch ihre/seine zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er eine voll zufrieden stellende Leistung.

Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen

Durch ihre/seine recht zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er eine zufrieden stellende Leistung.

Entspricht nicht den Anforderungen

Durch ihre/seine Arbeitsweise erbrachte er/sie mitunter eine zufrieden stellende Leistung


Auftreten & Verhalten

Entspricht sehr gut den Anforderungen

Wir bescheinigen Frau/ Herrn gern, dass sie/er äußerst sicher und bestimmt in ihrem/seinem Auftreten war und hervorragende Umgangsformen hatte. Sie/er zeigte ein gesundes Selbstvertrauen.

Entspricht gut den Anforderungen

Wir bescheinigen Frau/ Herrn gern, dass sie/er korrekt und sicher in ihrem/seinem Verhalten war, gute Umgangsformen und ein natürliches und freies Auftreten hatte.

Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen

Wir bescheinigen Frau/ Herrn gern, dass sie/er bescheiden und zurückhaltend, ruhig und anpassungsfähig war und korrekte Umgangsformen hatte.

Entspricht nicht den Anforderungen

Wir bescheinigen Frau/ Herrn, dass sie/er über entsprechende Umgangsformen verfügte.


Zusammenarbeit & Kontaktpflege

Entspricht sehr gut den Anforderungen

Auf Grund ihres/seines Entgegenkommens ihrer/seiner Aufgeschlossenheit für alle Kollegen war er/sie in höchstem Grade beliebt und geachtet

Entspricht gut den Anforderungen

Auf Grund ihrer/seiner Aufgeschlossenheit für alle Kollegen war sie/er beliebt und geachtet.

Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen

Entgegenkommend und freundlich nahm sie/er im Kollegenkreis am Geschehen teil.

Entspricht nicht den Anforderungen

Im Allgemeinen nahm sie/er im Kollegenkreis am Geschehen teil.


Führungsverhalten

Entspricht sehr gut den Anforderungen

Da sie/er es sehr gut verstand, die Mitarbeiter zu motivieren, die Aufgaben optimal delegierte und dabei klare und eindeutige Anweisungen erteilte, genoss sie/er als Vorgesetzte/r volle Anerkennung.

Entspricht gut den Anforderungen

Da sie/er die Mitarbeiter motivierte, die Aufgaben geschickt delegierte und dabei klare Anweisungen erteilte genoss sie/er als Vorgesetzte/r Anerkennung.

Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen

Da sie/er die Aufgaben delegierte und ihre/seine Rolle als Vorgesetzte/r nicht hervorhob, war sie/er bei ihren/seinen Mitarbeitern geschätzt.

Entspricht nicht den Anforderungen

Sie/er bemühte sich, die Mitarbeiter zu motivieren und von ihnen geschätzt zu werden.

 

Tabus - Was im Zeugnis nichts zu suchen hat

Negative Beobachtungen und Bemerkungen sind im Arbeitszeugnis unzulässig. Ebenso wenig ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Scheidenden gute Wünsche für seine berufliche und private Zukunft mitzugeben. Zu beiden Fällen gibt es verschiedene Gerichtsurteile, anhand derer auch die „Bestimmungen für Arbeitszeugnisse in der Wirtschaft“ modifiziert werden. Diese legen unter anderem die thematischen Tabus bei der abschließenden Beurteilung eines Mitarbeiters fest:

  • Gehalt

  • Kündigungsgründe

  • Vorstrafen

  • Abmahnungen

  • Krankheiten/Fehlzeiten

  • Leistungsabfall

  • Alkoholabhängigkeit

  • Behinderungen

  • Betriebsratstätigkeit

  • Gewerkschaftsengagement

  • Parteizugehörigkeit

  • Religiöses Engagement

  • Nebentätigkeiten/Ehrenämter

  • Urlaubs- und Fortbildungszeiten

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Quelle: FOCUS Online  

 
 

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